Wohnungseigentumsgesetz: Was Sie als Eigentümer wissen müssen
Wohnungseigentumsgesetz, das deutsche Gesetz, das regelt, wie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern rechtlich geteilt und verwaltet werden. Auch bekannt als WEG, ist es die Grundlage für alles, was Sie als Wohnungseigentümer tun oder unterlassen dürfen. Ob Sie eine Wohnung in München gekauft haben oder gerade in eine neue Wohnung gezogen sind – ohne dieses Gesetz wären Streitigkeiten über Reparaturen, Kosten oder Renovierungen unvermeidlich.
Das Gemeinschaftseigentum, Teile einer Immobilie, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, wie Dach, Außenwände, Treppenhaus oder Heizungsanlage ist kein freies Gebiet. Wer hier etwas verändert – etwa eine neue Tür einbaut oder die Fassade streicht – braucht die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der rechtliche Zusammenschluss aller Eigentümer in einem Haus, der gemeinsam über Entscheidungen abstimmt. Ein einfacher Trick: Wenn es nicht in Ihrer Wohnung ist, aber alle es nutzen, gehört es der Gemeinschaft. Das bedeutet auch: Wenn die Heizung kaputt geht, zahlt nicht nur Sie, sondern alle nach ihrem Miteigentumsanteil.
Die Teilungserklärung, das Dokument, das genau festlegt, welche Teile der Immobilie privat und welche gemeinsam sind – inklusive der Kostenverteilung ist Ihr wichtigster Vertrag. Viele Eigentümer lesen sie nie – und ärgern sich später, wenn sie für eine Dachsanierung zahlen müssen, die sie nie gesehen haben. In den Artikeln unten finden Sie konkrete Beispiele: Wie man Haftungsrisiken auf Baustellen vermeidet, warum Energieaudits Pflicht sein können, oder wie man Sanierungen finanziert, ohne pleite zu gehen. All das dreht sich um das Wohnungseigentumsgesetz – denn es legt fest, wer was bezahlt, wer was entscheidet und wie man Streit vermeidet. Hier geht es nicht um Theorie. Es geht um Ihre Geldbörse, Ihre Ruhe und Ihr Zuhause.
Kostenteilung bei Gemeinschaftsflächen: So funktioniert die WEG-Beschlusskraft heute
Die Kostenteilung bei Gemeinschaftsflächen in einer WEG ist nicht mehr nur nach Miteigentumsanteil. Seit 2022 können Eigentümer mit einfacher Mehrheit entscheiden, wie Kosten verteilt werden - nach Wohnfläche, Nutzung oder Verbrauch. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.
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