Mieterwechsel: Was Sie über Türwechsel, Sanierung und Rechte wissen müssen

Beim Mieterwechsel, der Übergabe einer Wohnung von einem Mieter an einen neuen. Auch bekannt als Wohnungsübergabe, ist er mehr als nur eine Schlüsselübergabe — er ist ein rechtlicher und praktischer Moment, der oft unterschätzt wird. Viele denken, dass nur die Reinigung oder die Zählerstände zählen. Doch eine der wichtigsten, aber meist übersehenen Aufgaben ist die Tür, die als Sicherheits- und Brandschutzelement zwischen Wohnung und Flur dient. Ist die Tür in gutem Zustand? Erfüllt sie die gesetzlichen Anforderungen? Wer zahlt, wenn sie ersetzt werden muss?

Als Mieter haben Sie kein Recht, die Tür einfach auszutauschen — aber auch als Vermieter dürfen Sie nicht einfach eine billige Tür einbauen, nur weil der alte Mieter sie beschädigt hat. Brandschutztür, eine speziell geprüfte Tür, die Rauch und Feuer für mindestens 30 Minuten aufhält. ist in Mehrfamilienhäusern Pflicht. Wenn die alte Tür nicht mehr den Normen entspricht, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Das gilt auch für Wohnungstüren, die den Schallschutz und die Sicherheit der Wohnung gewährleisten.. Ein kaputter Türgriff oder eine durchgefaulte Dichtung sind keine Kleinigkeiten — sie können die Energieeffizienz und den Schallschutz ruinieren. Und wer zahlt? Hier kommt es auf den Zustand bei Einzug an. Hat der Vormieter die Tür beschädigt? Dann kann der Vermieter die Reparaturkosten vom Pfand abziehen. Ist die Tür einfach alt und verschlissen? Dann trägt der Vermieter die Kosten.

Ein Mieterwechsel ist auch die beste Gelegenheit, um auf Modernisierung zu prüfen. Viele Vermieter nutzen diesen Moment, um auf flächenbündige Türen umzusteigen — sie sehen besser aus, sind leichter zu reinigen und verbessern die Schallisolierung. Aber Achtung: Ein Einbau erfordert oft einen Umbau der Zarge. Das ist kein Do-it-yourself-Projekt. Auch die richtige Montage mit dem passenden Montagespalt, der Abstand zwischen Türzarge und Wand, der für Ausrichtung und Dämmung nötig ist. ist entscheidend. Wer das falsch macht, hat später Zugluft, quietschende Türen oder sogar Probleme mit der Brandschutzprüfung.

Was viele nicht wissen: Selbst wenn der neue Mieter eine andere Tür möchte, darf er sie nicht einfach einbauen. Der Vermieter muss zustimmen — und wenn es um Sicherheit oder Brandschutz geht, hat er sogar die Pflicht, die Tür zu ersetzen, wenn sie nicht mehr den Vorschriften entspricht. Es geht nicht um Ästhetik, sondern um Recht und Sicherheit. Und das gilt für jede Wohnung, egal ob in einem Neubau oder einem 100-jährigen Altbau.

Im Folgenden finden Sie konkrete Beiträge, die genau diese Themen aufgreifen: von den Kosten für die Türmontage bis hin zu den Unterschieden zwischen Rauchschutz- und Brandschutztüren. Sie erfahren, wie viel Platz zwischen Zarge und Wand bleiben muss, was ein Mieter wirklich verlangen darf, und wie Sie als Vermieter Fehler vermeiden — ohne teure Nachbesserungen oder rechtliche Probleme.

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