Kostenteilung Gemeinschaftsflächen: Wer zahlt was bei Treppenhaus, Hof und Dach?
Bei der Kostenteilung Gemeinschaftsflächen, die Regelung, wie Kosten für gemeinsam genutzte Bereiche in einem Mehrfamilienhaus verteilt werden. Auch bekannt als Hausgeldverteilung, ist sie der Schlüssel zu fairen und rechtsicheren Beiträgen zwischen Wohnungseigentümern. Es geht nicht um den schönen Flur oder den sauberen Hof – es geht um Geld. Und wer zahlt wie viel? Das steht nicht im Kopf, sondern im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Jeder, der eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, ist Teil einer Gemeinschaft – und diese Gemeinschaft hat Kosten. Treppenhaus, Aufzug, Dach, Außenanlagen, Heizungsanlage: Das sind keine Privatbereiche. Das ist gemeinsames Eigentum. Und deshalb muss auch die Finanzierung gemeinsam geregelt sein.
Die Gemeinschaftskosten, die laufenden und unvorhergesehenen Ausgaben für gemeinsame Bereiche und Anlagen werden meist nach dem Wohnflächenanteil, dem Verhältnis der nutzbaren Fläche jeder Wohnung zur Gesamtwohnfläche des Hauses verteilt. Das ist die Standardregel – und sie gilt, es sei denn, die Eigentümer haben in der Teilungserklärung etwas anderes festgelegt. Ein Keller von 15 Quadratmetern? Der zählt mit. Ein Balkon? Der zählt nicht, wenn er als Sondereigentum ausgewiesen ist. Aber die Treppe dorthin? Die zählt. Und wer die Reparatur bezahlt, wenn sie bricht? Die Gemeinschaft. Nicht der Einzelne. Auch die Instandhaltungskosten, die regelmäßigen und notwendigen Wartungs- und Reparaturaufwendungen für gemeinsame Teile werden so aufgeteilt. Ein neuer Treppenhausbelag? Gemeinsam bezahlt. Eine neue Dachdeckung? Gemeinsam bezahlt. Ein kaputter Aufzug? Auch das ist kein Einzelfall – das ist ein Gemeinschaftsproblem. Und die Lösung: eine Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung. Kein Einzelner entscheidet, wer zahlt. Die Mehrheit tut es.
Doch nicht alles ist so einfach. Was, wenn jemand eine größere Wohnung hat, aber kaum nutzt? Was, wenn eine Wohnung im Dachgeschoss mehr Hitze verliert und höhere Heizkosten hat? Hier greift die Teilungserklärung – das ist das wichtigste Dokument im Haus. Sie kann abweichende Verteilungsschlüssel festlegen: nach Anzahl der Bewohner, nach Heizwärmebedarf, nach Nutzungshäufigkeit. Aber nur, wenn sie das explizit sagt. Und das tun die meisten nicht. Deshalb: Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung. Nicht nur, wenn Sie streiten. Sondern, um zu wissen, worauf Sie sich einlassen. Denn eine falsche Kostenteilung führt nicht nur zu Ärger – sie kann auch rechtliche Folgen haben. Die hier gesammelten Beiträge zeigen, wie andere Hausgemeinschaften mit diesen Fragen umgehen – von der einfachen Aufteilung bis zur komplexen Sanierungsfinanzierung. Sie finden konkrete Beispiele, Checklisten und rechtliche Hinweise. Kein theoretisches Gedankenspiel. Nur das, was in der Praxis zählt.
Kostenteilung bei Gemeinschaftsflächen: So funktioniert die WEG-Beschlusskraft heute
Die Kostenteilung bei Gemeinschaftsflächen in einer WEG ist nicht mehr nur nach Miteigentumsanteil. Seit 2022 können Eigentümer mit einfacher Mehrheit entscheiden, wie Kosten verteilt werden - nach Wohnfläche, Nutzung oder Verbrauch. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.
weiterlesen...