Grundstück vs Inventar: Was gehört zum Haus und was nicht?
Wenn Sie ein Haus verkaufen, versichern oder vererben, ist der Unterschied zwischen Grundstück, das Land und alles Fest mit dem Boden verbundene, wie Wände, Dach oder fest verbaute Fenster und Inventar, alle beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Möbel, Lampen oder Küchengeräte entscheidend. Viele denken, dass alles, was im Haus ist, dazu gehört – doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Grundstück umfasst nur das, was dauerhaft am Boden haftet. Alles andere ist Inventar – und das ändert alles: vom Preis bis zur Haftung.
Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Ihr Zuhause. Der Käufer erwartet, dass die fest installierte Küche bleibt – das ist Teil des Grundstücks. Aber die teure Einbauküche, die Sie extra ausgewählt haben? Wenn sie nicht fest verankert ist, gehört sie Ihnen. Und was ist mit der Fußbodenheizung? Fest verlegt – Grundstück. Der Teppich darüber? Inventar. Selbst die Gardinenstange ist Inventar, wenn sie nur mit Schrauben befestigt ist. Die Grenze ist oft dünn, aber die Konsequenzen sind groß: Bei einer Versicherung zahlt die Gebäudeversicherung nur für Schäden am Grundstück, nicht am Inventar. Und bei einer Erbschaft wird das Inventar oft anders bewertet als das Grundstück – mit steuerlichen Folgen.
Das Problem? Die meisten Menschen wissen nicht, was wo hingehört. Ein Schreiner, der eine neue Zimmertür einbaut, schafft ein festes Bauteil – das wird zum Grundstück. Doch der neue Couchtisch, den Sie neben die Tür stellen? Das bleibt Inventar. Diese Unterscheidung taucht in vielen unserer Beiträge auf: bei der Sanierungskostenübersicht, bei der Immobilienbewertung oder bei der Kostenteilung in der WEG. Es geht immer um die gleiche Frage: Was ist fest, was ist beweglich? Und das bestimmt, wer zahlt, wer haftet und wer was behält. In der folgenden Sammlung finden Sie konkrete Beispiele, wie dieser Unterschied in der Praxis wirkt – von der Fassadensanierung bis zur Steuererklärung. Hier lernen Sie, was wirklich zählt – und was Sie beim nächsten Verkauf nicht vergessen dürfen.
Steuerfallen beim Immobilienkauf: Inventar und Grundstück richtig aufteilen
Erfahre, wie du beim Immobilienkauf bis zu mehrere Tausend Euro Grunderwerbsteuer sparst, indem du Grundstück und Inventar richtig aufteilst - und welche Steuerfallen dich sonst erwarten.
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