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Steuerliche Rückerstattung am Schreibtisch: So viel kannst du rausholen


Steuerliche Rückerstattung am Schreibtisch: So viel kannst du rausholen

Mai, 22 2025

Ein Schreibtisch kann ein echter Goldesel sein – zumindest, wenn man weiß, wie man ihn clever in der Steuererklärung unterbringt. Viele unterschätzen, wie viel sie für ihr Homeoffice zurückbekommen können. Und manchmal sind es nicht nur ein paar Euro: Wenn alles richtig läuft, kommt im Sommer ein hübscher Zuschuss vom Finanzamt. Doch klar, der Weg dahin ist nicht immer einfach, und es gibt einige Regeln, die mehr nach Minenfeld klingen als nach gemütlichem Heimarbeitsplatz. Warum also verschenken so viele Menschen bares Geld? Hier bekommst du die Antworten – und zwar so, dass du sofort loslegen könntest.

Welche Kosten am Schreibtisch lassen sich eigentlich absetzen?

Der Schreibtisch ist längst mehr als eine simple Abstellfläche für den Laptop – für viele markiert er das Zentrum des Arbeitstages. Und während 2024 immer noch viele auf dem Küchentisch arbeiten, lohnt sich der Blick auf die steuerlichen Möglichkeiten, unabhängig von der Größe des eigenen Arbeitsplatzes. Grundsätzlich erkennt das Finanzamt Aufwendungen für das sogenannte "häusliche Arbeitszimmer" als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an – unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählen Kosten für Möbel wie einen ergonomischen Stuhl, Regale, aber auch anteilige Miete und Nebenkosten, sofern ein separater Raum im Spiel ist. Fehlt dieser jedoch, gibt es die Homeoffice-Pauschale von maximal 6 Euro pro Tag, seit 2023 sogar bis zu 1260 Euro im Jahr.

Viele fragen sich: Zählen auch Lampen, Teppiche oder Wandfarben dazu? Tatsächlich ja, wenn sie dem Arbeitszimmer dienen. Auch technische Geräte wie Drucker, Monitore oder das Headset – alles kann anteilig abgeschrieben werden. Das klappt übrigens nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbständige, Freiberuflerinnen und sogar Studierende. Wer gerne schwarz auf weiß sieht, was möglich ist, hier eine kleine Tabelle (Stand 2024):

Absetzbare KostenMaximal absetzbar
Homeoffice-Pauschale1.260 € / Jahr
Ergonomischer Stuhl/BüromöbelKaufpreis im Anschaffungsjahr (bis 800 € netto sofort, sonst auf 13 Jahre verteilt)
Technische GeräteKaufpreis (sofern Arbeitsanteil nachgewiesen)
Raumkosten (bei separatem Zimmer)Prozentual nach Fläche, oft 5-15% der Wohnungskosten

Wichtig: Der Schreibtisch im Wohnzimmer führt nicht zu vollen Abzügen, sondern zur Pauschale. Einen eigenen Arbeitsraum schreiben aber immer mehr Leute ab. Mein Tipp: Mach Fotos vom Raum, halte die Maße fest und leg alles gründlich ab. Wer die Nachweise schön geordnet hat, bekommt im Zweifel weniger Ärger mit den Prüfern.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Anerkennung?

So gerne man alles absetzen würde, so streng schaut das Finanzamt hin. Es gibt zwei mögliche Fälle: Entweder du nutzt ein eigenes Arbeitszimmer, oder du arbeitest daheim nur gelegentlich und kommst mit der Homeoffice-Pauschale aus. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer muss fast ausschließlich beruflich genutzt werden und darf keine Abstellkammer oder Gästezimmer sein. Wer denkt, das merkt am Ende niemand – Irrtum! Finanzbeamte schauen bei Rückfragen genau hin, auch mit Fotos oder Grundrissen. Kein Doppelfunktionzimmer. Wenn du Kinder hast, ist das ein Klassiker: Das Bastelchaos auf dem Schreibtisch kann den Status als "echtes" Arbeitszimmer gefährden.

Die zweite Variante ist die Homeoffice-Pauschale. Sie ist der bequeme Weg für Leute, die eben keinen separaten Raum haben, aber oft am Laptop arbeiten, Kinder betreuen oder Elterngeld bekommen. Seit 2023 gibt es 6 Euro pro Tag – das läppert sich! Ein cooles Beispiel: Wer 210 Tage von zuhause arbei­tet (was einige seit Corona tun), kann tatsächlich 1.260 Euro geltend machen. Wichtig ist, diese Tage genau zu dokumentieren. Einfach notieren: Werktag, Arbeitszeit, vielleicht sogar eine Bestätigung vom Chef.

Was ist mit selbständigen Müttern und Vätern wie mir? Das Finanzamt prüft genauso streng: Die private und berufliche Nutzung muss sauber getrennt sein. Haustiere, Hobbyprojekte oder das Nähzimmer im selben Raum – alles ist knifflig. Behörden wollen meist einen Mietvertrag über das Arbeitszimmer, Grundrisse und sehr genaue Angaben. Aber: Ist alles gut dokumentiert, klappt es auch mit dem Finanzamt. Mein Tipp von Mutter zu Mutter: Erklärt einfach, wie der Alltag aussieht. Ein bisschen Menschlichkeit hilft oft, gerade bei Rückfragen.

Praktische Tipps und Tricks: So holst du das Maximum raus

Praktische Tipps und Tricks: So holst du das Maximum raus

Mal ehrlich – keiner hat Lust, mit jedem Bon zum Finanzamt zu rennen. Aber die Mühe lohnt sich. Der Trick liegt oft nicht im großen Wurf, sondern im Alltag. Wer zum Beispiel regelmäßig Schreibwaren, Druckerpapier oder Kalender kauft, sollte die Quittungen sammeln. Auch kleine Anschaffungen (bis 250 Euro brutto), wie eine Schreibtischlampe, lassen sich sofort absetzen. Bei teureren Geräten wie einem Laptop gibt es die Möglichkeit zur Abschreibung über drei Jahre.

Bei der Raumaufteilung zählt jeder Quadratmeter. Also erst messen, wie viel Platz das Arbeitszimmer im Vergleich zur Wohnung einnimmt. Stell dir vor, das Büro ist 15 von insgesamt 100 qm groß – dann kannst du anteilig Miete, Strom, Heizung, sogar die Müllgebühr für diesen Teil der Wohnung absetzen. Das fühlt sich nach wenig an, kann aber locker ein paar hundert Euro ausmachen. Extrapunkt: Die Reinigungskosten für das Arbeitszimmer nicht vergessen. Wenn du eine Haushaltshilfe hast, Schlag die Stunden für den Büroraum extra obendrauf.

Hand aufs Herz: Viele haben heute gemischt genutzte Räume – die Steuer erkennt das selten an. Lass dein Gästezimmer also besser als Kinderzimmer laufen, falls du dir unsicher bist. Nimm lieber die Pauschale, wenn du im Wohnzimmer arbeitest – das Finanzamt ist da kompromisslos.

Kleine Fun-Facts: In einem echten Gerichtsurteil wurde sogar anerkannt, dass eine abgetrennte Ecke im Wintergarten ein Arbeitszimmer sein kann, solange sie erkennbar separiert ist. Eine Kollegin von mir hat tatsächlich ein 4 qm Mini-Büro in ihrem Reihenhaus durchgeboxt. Je kreativer du bist – Hauptsache, du hast Unterlagen und Fotos, falls einer nachfragt.

  • Sammle Quittungen von allen Ausgaben, auch Kleinkram.
  • Führe für Homeoffice-Tage eine einfache Excelliste oder App-Protokoll.
  • Prüfe, ob du die 1.250 Euro Grenze der Pauschale überschreitest – dann lohnt sich ein eigener Raum besonders.
  • Denke daran, dass auch Internet- und Telefonkosten in Teilen absetzbar sind!

Fehler vermeiden: Das macht das Finanzamt oft stutzig

Es gibt ein paar Klassiker, die regelmäßig zu Problemen führen. Zum Beispiel: Wer seinen Lieferservice als "betriebliches Mittagessen" und den Schreibtisch als "Familientisch" absetzen will, riskiert Rückfragen. Die größte Falle: Ein Arbeitszimmer, das angeblich nie privat genutzt wird, aber offensichtlich mitten im Wohnzimmer steht. Die Prüfer kennen die Ausreden gut und lassen sich selten hinters Licht führen. Viel besser: Ehrlich dokumentieren, alles transparent machen und im Zweifel erklären, was Sache ist.

Klar ist: Jeder Beleg sollte lesbar und nachvollziehbar sein – Dampfbad-Quittungen, Wellnessstühle oder der neue Teppich für den Flur werden meist abgelehnt. Auch wenn du ein neues Regal kaufst, aber es steht mit Spielsachen und Schulbüchern voll – schwierig. Halte also immer Ordnung in deinen Unterlagen. Im Zweifel geben eh die Richter Auskunft – es lohnt sich, mal typische Urteile zu googeln.

Einer der größten Fehler: Man vergisst, über das Jahr die Pauschale durchzutakten – und am Ende fehlen wichtige Tage. Mein Tipp: Immer zum Monatswechsel frühzeitig die Arbeitszeittabelle aktualisieren. Und falls das Büro über die Firma gestellt wird (z.B. bei angestellten Lehrkräften oder Vertriebspersonal), prüfe auch, ob du überhaupt Anspruch auf Heimarbeitskosten hast. Manchmal schicken Chefs extra Bestätigungen, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – hebe die gut auf!

Passen auch auf die 1.250 Euro Deckelung auf! Sobald die Kosten über diesen Betrag gehen, gibt es keinen Bonus mehr, egal wie teuer der Sessel war.

Rechenbeispiele: So lohnt sich der Schreibtisch auf dem Steuerbescheid wirklich

Rechenbeispiele: So lohnt sich der Schreibtisch auf dem Steuerbescheid wirklich

Vom Prinzip her funktioniert alles ganz leicht – theoretisch. Aber was bedeuten die Zahlen praktisch? Hier mal ein Beispiel aus dem echten Leben: Stell dir vor, du bist Angestellte im Vertrieb und bist 190 Tage im Jahr im Homeoffice. Dafür bekommst du 1.140 Euro (190 x 6 €) im Rahmen der Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten. Die Grundpauschale für Werbungskosten von 1.230 Euro wird mitgerechnet. Wenn du aber einen eigenen Büroraum mit 12 qm Fläche in einer 80 qm Wohnung hast und 700 Euro Miete zahlst, kannst du anteilig 105 Euro monatlich nur für den Raum absetzen – macht im Jahr 1.260 Euro. Dazu kommen noch Strom, Heizkosten, Müllgebühren und Verschleiß für Möbel. Da läppern sich leicht 1.800 Euro. Die Differenz zu anderen Werbungskosten wird auf die Pauschale von 1.250 Euro begrenzt.

Für Selbständige sieht es besser aus: Hier gibt es keine Obergrenze, solange eine klare Trennung zwischen privat und beruflich gezeigt werden kann. Wer 200 Euro pro Monat fürs Büro ansetzt, schlägt in der Steuerklärung einen echten Gewinn raus. Auch Laptops und Internetkosten lassen sich prozentual aufsplitten (meist 50 bis 80 Prozent, je nach Nutzung).

Lass uns mal einen Blick auf die Steuersätze werfen: Wer 35 Prozent Grenzsteuersatz hat, spart bei 1.000 Euro Werbungskosten satte 350 Euro Steuern. Für Eltern gilt: Auch anteilige Kosten für Kinderbetreuung und Arbeitsmittel, die ganz klar nur im Büro liegen, sind oft möglich.

BeispielKosten/JahrSteuerersparnis (bei 35%)
Homeoffice-Pauschale (210 Tage)1.260 €441 €
Eigenes Arbeitszimmer (anteilige Raumkosten & Strom)1.800 €630 €
Ergonomischer Bürostuhl (Anschaffung)350 €122,50 €
Laptop (Abschreibung 3 Jahre, Anteil 70%)800 €280 €

Wer hier pfiffig rechnet und realistisch bleibt, kann schon mit wenig Aufwand seine Steuerrückerstattung auf über 300 bis 600 Euro pushen – manchmal kommt noch viel mehr raus. Lass dich nicht abschrecken, sondern rechne für deine Familie, deinen Alltag und deine Lebensweise.