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Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig sanieren


Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig sanieren
Okt, 22 2026

Stellen Sie sich vor, Sie kehren nach einem langen Tag nach Hause zurück, nur um festzustellen, dass die neue Terrassentür eine Schwelle hat, die zu hoch ist. Oder dass Ihr Rollstuhl nicht durch den neuen Aufzug passt, weil der Hersteller sich an eine veraltete Norm gehalten hat. Solche Situationen sind keine Seltenheit, wenn es um Barrierereduzierung in bestehenden Gebäuden geht. Viele Eigentümer und Mieter unterschätzen die technischen Feinheiten, die hinter dem Begriff "barrierearm" stecken. Es reicht nicht, einfach ein paar Griffe anzubringen oder einen Teppich wegzuräumen. Die Anpassung von Türbreiten, das Entfernen von Schwellen und die Modernisierung von Aufzügen erfordern präzises Wissen über aktuelle Normen wie die DIN 18040-1 und die DIN EN 81-70.

Die Barrierereduzierung im Bestand ist mehr als nur Komfort; sie ist eine Frage der Wohnqualität und des Werterhalts. In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt lediglich 28,4 % der Wohnungen barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet. Gleichzeitig wohnen über 55 % der Menschen über 65 Jahren in Wohnungen ohne behindertengerechte Zugänge. Das Ziel dieser Maßnahmen ist klar: Ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, Sturzrisiken minimieren und die Immobilie für die Zukunft zukunftssicher machen. Doch wo liegen die Fallstricke? Warum scheitern fast 80 % der Förderanträge bei der KfW-Bank oft an formalen oder technischen Fehlern? Und wie gehen Sie mit dem Dickicht aus verschiedenen Normen um, die teils widersprüchliche Anforderungen stellen?

Warum die Normenlandschaft so kompliziert ist

Wer heute plant, muss zwei Welten verstehen: die deutsche Normenwelt und die europäische Harmonisierung. Hier wird es schnell unübersichtlich. Die wichtigste Referenz in Deutschland ist die DIN 18040-1 für Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen. Sie definiert die strengen Anforderungen für öffentliche Gebäude und zunehmend auch für den Wohnungsbau, besonders wenn öffentliche Mittel fließen. Parallel dazu existiert die DIN EN 81-70 die europäische Norm für Aufzüge und ihre Nutzung durch Personen einschließlich Personen mit Behinderungen.

Das Problem: Diese beiden Normen passen nicht immer zusammen. Die DIN EN 81-70 erlaubt in Bestandsbauten pragmatische Lösungen, die der DIN 18040 widersprechen. Experten sprechen hier scherzhaft von einer "babylonischen Sprachverwirrung". Für Sie als Bauherr bedeutet das: Wenn Sie eine KfW-Förderung beantragen wollen, gelten meist die strengeren Standards der DIN 18040 oder spezifische Mindeststandards der Förderbanken. Ignorieren Sie diese Unterschiede, riskieren Sie, dass die Baugenehmigung problematisch wird oder die Förderung gestrichen wird.

In Nordrhein-Westfalen hat man dieses Chaos teilweise adressiert. Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) führt die DIN 18040 als anerkannte Regel der Technik ein. Das schafft Rechtssicherheit, aber auch Druck. Seit Oktober 2023 verschärft die VV TB NRW die Anforderungen weiter. Was früher als "gut gemeint" durchging, ist heute oft nicht mehr genehmigungsfähig.

Türbreiten: Der kritische Faktor 90 Zentimeter

Der häufigste Engpass in Altbauten sind Türen. Viele alte Holzrahmen haben lichte Breiten von nur 75 bis 80 cm. Für einen Standard-Rollstuhl ist das bereits grenzwertig, für moderne Elektrorollstühle mit breiteren Akkus oft unmöglich. Die goldene Zahl, auf die Sie hinarbeiten sollten, lautet 90 cm lichte Durchgangsbreite.

Hauseingangstüren müssen laut den Mindeststandards für Barrierereduzierung im Wohnungsbestand mindestens 90 cm breit sein. Aber Breite allein reicht nicht. Die Tür muss sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lassen. Bei manuell betätigten Türen darf die Kraft zum Bewegen des Türblattes 25 Newton (N) nicht überschreiten. Bei handbetätigten Beschlägen (Türklinken) darf das Moment maximal 2,5 Nm betragen. Klingt technisch? Ist es auch. Im Klartext heißt das: Eine schwere Eichentür mit einem schwergängigen Schloss ist kein Fortschritt, sondern eine Hürde.

Auch der Bewegungsraum vor und hinter der Tür ist entscheidend. Auf der Innenseite brauchen Sie eine Fläche von mindestens 1,20 x 1,20 m, um den Rollstuhl wenden zu können. In engen Fluren alter Mietshäuser ist das oft nur durch das Versetzen von Wänden oder das Öffnen von Nischen möglich. Hier zeigt sich, warum eine gute Planung 4 bis 6 Wochen vor Baubeginn Zeit braucht. Schnell mal ein Brett vor die Tür nageln funktioniert nicht.

Schwellen: Kleine Höhe, große Wirkung

Schwellen sind tückisch. Sie werden oft übersehen, weil sie optisch klein wirken. Doch für Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhlfahrer sind sie echte Stolperfallen. Studien der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass Schwellen im Wohnungszugang zu 28 % aller Sturzunfälle bei Senioren beitragen. Das ist ein alarmierender Wert.

Die Anforderung ist simpel formuliert, aber baulich anspruchsvoll: Wege zu Gebäuden und Wohnungen müssen schwellenlos sein. "Schwellenlos" bedeutet in der Praxis: Niveauunterschiede dürfen maximal 2 cm betragen und müssen mit einer Fase von mindestens 50 % Neigung ausgeführt sein. Ideal ist ein stufenloser Übergang. Wenn baustrukturell nichts anderes geht - etwa wegen eines vorhandenen Gefälles im Altbauboden -, müssen Rampen her. Diese müssen rutschhemmend, fest verlegt und mit Handläufen versehen sein.

Ein oft gemachter Fehler: Man entfernt die Schwelle, vergisst aber, den Bodenbelag anzupassen. Ein Teppich, der sich an der alten Schwelle wellt, wird zur neuen Gefahr. Oder der Parkettboden weist eine Kante auf, die nicht abgeflacht wurde. Prüfen Sie jeden Übergang zwischen Flur und Küche, Bad und Wohnzimmer. Jede einzelne Schwelle zählt.

Schwellenloser Bodenübergang beim Betreten eines Raumes

Aufzüge im Bestand: Typenwahl und Platzprobleme

Der Aufzug ist das Herzstück der vertikalen Barrierefreiheit. Hier prallen die Normen am härtesten aufeinander. Die DIN EN 81-70 definiert fünf Aufzugstypen. Für Bestandsbauten mit wenig Platz wird oft Typ 1 empfohlen. Er bietet eine Kabinengröße, die gerade so für einen Rollstuhlnutzer ohne Begleitperson ausreicht. Die lichte Türbreite darf hier nach DIN EN 81-70 auf 80 cm reduziert werden.

Doch Vorsicht: Die DIN 18040-1 ist da strenger. Sie fordert für viele Anwendungsfälle eine Türbreite von 90 cm. Warum? Weil moderne Elektrorollstühle breiter sind als die Modelle von vor 20 Jahren. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (DGGT) bestätigt, dass Aufzüge mit 90 cm Türbreite von 92 % der Rollstuhlfahrer als ausreichend bewertet werden. Bei 80 cm sind es nur noch 57 %. Das ist ein riesiger Unterschied in der Nutzbarkeit.

Wenn Sie also einen Aufzug nachrüsten oder modernisieren, fragen Sie sich: Soll er wirklich nur "genehmigungsfähig" sein, oder soll er "nutzbar" sein? Die Antwort sollte klar sein. Zudem müssen Sie den Bewegungsraum vor der Kabine beachten. Nach DIN 18040-1 müssen vor der Fahrschachttür mindestens 150 cm Breite und 150 cm Tiefe frei sein, damit man rangieren kann. In engen Treppenhäusern alter Gründerzeitbauten ist das kaum machbar. Oft hilft nur ein Kompromiss: Eine etwas kleinere Kabine, aber dafür eine bessere Anbindung an die Wohnungsebene.

Fördermittel nutzen: Die KfW als Partner

Barrierereduzierung kostet Geld. Die Erweiterung einer Tür auf 90 cm kann durchschnittlich 8.200 € kosten, wenn tragende Wände betroffen sind. Gut, dass es Unterstützung gibt. Die KfW-Bank fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Bestand massiv. Im Jahr 2023 wurden 142.500 Maßnahmen mit einem Volumen von 1,28 Milliarden Euro gefördert - ein Plus von fast 19 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Zuschüsse sind attraktiv: Bis zu 6.200 € pro Wohneinheit gibt es für selbst genutzte Immobilien, wenn die Maßnahmen den Kriterien entsprechen. Wichtig ist jedoch die Reihenfolge: Erst Antrag stellen, dann bauen! Wer zuerst baut, bekommt oft gar nichts. Außerdem muss ein Energieberater oder Fachplaner die Maßnahme bestätigen, dass sie den technischen Mindeststandards entspricht. Da die Anforderungen komplex sind, lohnt sich die Investition in einen unabhängigen Berater, der die Schnittstelle zwischen DIN 18040 und KfW-Kriterien kennt.

Nachgerüsteter Aufzug im Treppenhaus eines Altbaus

Praxis-Tipps für die Umsetzung

  • Messen Sie genau: Nicht die Rahmenbreite zählt, sondern die lichte Durchgangsbreite. Bei geschlossener Tür!
  • Bodenbeläge prüfen: Rutschhemmung der Klasse R10 oder höher ist Pflicht für Wege und Bäder.
  • Beleuchtung nicht vergessen: Barrierefreiheit endet nicht am Boden. Gute, blendfreie Beleuchtung ist essenziell für sehbehinderte Menschen.
  • Handläufe überall: In Fluren, an Rampen und neben Treppen. Sie müssen griffsicher und stabil sein.
  • Frühzeitig planen: Warten Sie nicht, bis die Wand schon offen ist. Planen Sie die Türverbreiterung statisch mit ein.

Zukunftsausblick: Kommt die Pflicht?

Die Entwicklung geht eindeutig Richtung strengere Regeln. Die Überarbeitung der DIN 18040, geplant für 2025, wird voraussichtlich die Anforderungen weiter anheben. Das Bundesministerium für Wohnen sieht vor, dass bis 2040 alle neu vermieteten Wohnungen den aktuellen Barrierefreiheits-Standards entsprechen sollen. Wer heute im Bestand saniert, investiert also nicht nur in den aktuellen Komfort, sondern auch in die Vermietbarkeit und den Verkaufswert der nächsten Jahrzehnte.

Es gibt keinen Grund, sich vor der Komplexität zu fürchten. Mit dem richtigen Know-how und einer sorgfältigen Planung lässt sich jede Hürde nehmen. Beginnen Sie mit der Analyse Ihrer größten Hindernisse - meist sind es die Eingangstür und der Weg zum Bad. Dann holen Sie sich fachlichen Rat und sichern Sie sich frühzeitig Ihre Fördermittel. So verwandeln Sie Ihr Haus von einer Falle in einen Ort, an dem Sie gerne alt werden.

Muss ich beim Sanieren zwingend die DIN 18040 einhalten?

Im privaten Bestand ist die DIN 18040-1 nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, Landesbauordnungen oder spezifische Verträge sehen dies vor. Allerdings verlangen öffentliche Fördergeber wie die KfW-Bank bei ihren Programmen "Altersgerecht Umbauen" die Einhaltung der dort definierten Mindeststandards, die stark an die DIN 18040 angelehnt sind. Ohne diese Einhaltung erhalten Sie keine Zuschüsse.

Welche Türbreite ist für Rollstuhlfahrer ideal?

Die ideale lichte Durchgangsbreite beträgt 90 cm. Dies ermöglicht das sichere Befahren mit modernen Elektrorollstühlen und bietet genug Spielraum für Manöver. Die DIN EN 81-70 erlaubt in Bestandsbauten ausnahmsweise 80 cm, was in der Praxis jedoch oft zu Problemen führt, da moderne Hilfsmittel breiter geworden sind.

Wie hoch sind die Kosten für eine Türverbreiterung?

Die Kosten variieren stark je nach Aufwand. Einfach nur den Türrahmen austauschen kostet weniger. Muss jedoch eine tragende Wand durchbrochen oder verbreitert werden, entstehen zusätzliche Kosten für Statik und Maurerarbeiten. Laut KfW-Daten lagen 63 % der geförderten Projekte bei durchschnittlich 8.200 € Mehrkosten für die Anpassung der Türbreiten.

Gibt es Ausnahmen bei der Schwellenlosigkeit?

Ja, wenn baustrukturelle Gründe (wie ein starkes Gefälle im Altbauboden) einen stufenlosen Zugang verhindern, sind Rampen zulässig. Diese müssen allerdings bestimmte Neigungen einhalten (maximal 6 % bei kurzen Strecken), rutschhemmend sein und beidseitige Handläufe besitzen. Auch kleine Schwellen bis 2 cm Höhe sind erlaubt, wenn sie mit einer Fase von mindestens 50 % Neigung abgerundet sind.

Kann ich einen Aufzug im Altbau nachrüsten?

Grundsätzlich ja, aber die Machbarkeit hängt vom verfügbaren Platz ab. Im Treppenauge ist oft kein Platz für einen klassischen Schacht. Alternativen sind Außenaufzüge oder Plattformlifte. Beachten Sie dabei, dass ein Außenaufzug oft genehmigungspflichtig ist und das Erscheinungsbild des Hauses verändert. Prüfen Sie auch, ob die Statik des Altbaus die Last trägt.