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Barrierefreier Umbau in Wohnimmobilien: So beantragen Sie die Zuschüsse richtig


Barrierefreier Umbau in Wohnimmobilien: So beantragen Sie die Zuschüsse richtig
Jan, 18 2026

Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus barrierefrei umbauen wollen, gibt es in Deutschland mehr Geld vom Staat, als viele wissen. Ob Sie eine bodengleiche Dusche einbauen, einen Aufzug installieren oder den Eingang barrierefrei gestalten - die Fördermittel sind da. Aber nur wer den Antrag richtig stellt, bekommt das Geld. Viele Anträge scheitern nicht am fehlenden Anspruch, sondern an kleinen Fehlern in der Unterlagen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss wirklich bekommen - ohne unnötige Wartezeit, ohne Ablehnung.

Welche Zuschüsse gibt es wirklich?

Es gibt zwei Hauptwege, um Geld für einen barrierefreien Umbau zu bekommen: das Bundesprogramm der KfW und die Landesprogramme. Beide funktionieren völlig unterschiedlich, und die Wahl entscheidet darüber, wie viel Sie bekommen.

Das KfW-Programm 455-B ist der Standard. Es zahlt einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie Maßnahmen nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ durchführen. Das bedeutet: Duschen ohne Stufen, breitere Türen, fest installierte Haltegriffe, höhenverstellbare Küchenarbeitsflächen. Wichtig: Diese 6.250 Euro sind die Obergrenze - egal, ob Ihre Kosten 10.000 oder 20.000 Euro betragen. Sie bekommen 12,5 % der förderfähigen Kosten, aber nie mehr als 6.250 Euro. Wenn Sie nur eine einzelne Maßnahme machen, wie eine Dusche, dann gibt es 10 % der Kosten, maximal 5.000 Euro.

Ein weiteres KfW-Programm, 159, bietet kein Geld als Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro. Das ist ideal, wenn Sie umfangreiche Arbeiten planen - etwa den kompletten Umbau eines Wohnungsabschnitts oder den Einbau eines Aufzugs. Aber: Sie müssen das Geld zurückzahlen. Wer kein Darlehen will, sondern reines Geld, bleibt bei 455-B.

Die Landesprogramme sind anders. In Hessen etwa gibt es bis zu 15.000 Euro Zuschuss pro Wohnung - aber mit strengen Einzelausstattungen: 5.500 Euro für das Bad, 5.500 Euro für die Küche, 6.500 Euro für einen Aufzug. Das klingt gut, aber wenn Sie alles auf einmal machen, kommen Sie nicht über 17.500 Euro hinaus - und die Förderung ist auf 15.000 Euro gedeckelt. In Hamburg sind es auch 15.000 Euro, aber ohne solche klaren Aufteilungen. In Bayern gibt es kein Zuschuss, sondern ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 Euro - also Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen, wenn Sie die Wohnung mindestens 10 Jahre bewohnen.

Der entscheidende Unterschied: KfW-Programme gelten in ganz Deutschland, Landesprogramme nur im jeweiligen Bundesland. Und: KfW fördert ohne Einkommensprüfung. In Bayern hingegen müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. Wenn Sie kein Einkommen haben oder nur geringes, sind Sie bei KfW besser aufgehoben.

Was genau wird gefördert?

Nicht jede Maßnahme zählt. Die Förderung gilt nur für bauliche Veränderungen, die tatsächlich die Mobilität und Sicherheit im Haushalt verbessern. Hier die häufigsten und auch am besten geförderten Projekte:

  • Bodengleiche Duschen oder Badewannen mit Ein- oder Ausstiegshilfen (58 % aller Anträge)
  • Barrierefreie Eingänge - ohne Stufen, mit Rampe oder Nivellierung (32 %)
  • Treppenlifte oder Aufzüge (27 %)
  • Breitere Türen (mindestens 90 cm Durchgangsbreite)
  • Haltegriffe in Bad, Küche und Flur
  • Höhenverstellbare Küchenarbeitsflächen
  • Barrierefreie Fußbodenheizung und kontrastreiche Bodenbeläge

Was nicht gefördert wird: Ein neuer Teppichboden, eine neue Küchenspüle, eine bessere Beleuchtung - es sei denn, sie ist Teil einer größeren Maßnahme, die die Barrierefreiheit verbessert. Und: Eigenleistungen zählen nicht. Wenn Sie selbst die Dusche einbauen, bekommen Sie dafür keinen Cent. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, mit Rechnung und Nachweis.

Neu seit Januar 2024: Smart-Home-Technik, die die Selbstständigkeit unterstützt, ist jetzt auch förderfähig. Das bedeutet: Automatische Lichtschalter, Sprachsteuerung für Heizung und Jalousien, Notrufsysteme mit GPS-Ortung - wenn sie in den Umbau integriert werden, können sie mitgefördert werden. Aber nur, wenn sie Teil eines Gesamtkonzepts sind. Ein einzelner Smart-Speaker zählt nicht.

Wie stellen Sie den Antrag richtig?

Der Antrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden. Wer mit dem Bau beginnt, bevor der Zuschuss bewilligt ist, verliert den Anspruch. Das ist der häufigste Fehler - und er kostet Menschen Tausende Euro.

Schritt 1: Entscheiden Sie, welches Programm Sie nutzen. KfW? Oder das Landesprogramm? Wenn Sie in Bayern leben und kein Einkommen haben, ist KfW die bessere Wahl. Wenn Sie in Hessen wohnen und nur ein Bad umbauen, ist der hessische Zuschuss attraktiver.

Schritt 2: Holen Sie sich eine detaillierte Kostenaufstellung von einem Handwerker. Die muss genau aufschlüsseln, was gemacht wird, mit Material, Arbeitszeit, Mehrwertsteuer. Kein „ca. 8.000 Euro“, sondern „Duschwanne 1.200 €, Fliesen 2.100 €, Einbau 1.800 €“.

Schritt 3: Wählen Sie einen zertifizierten Berater für Altersgerechtes Bauen (ZAB). Das ist kein Muss, aber extrem hilfreich. Ein ZAB prüft Ihre Pläne auf DIN 18040-2-Konformität - die Norm, die die Förderung vorschreibt. Ohne diese Norm, keine Förderung. Die Kosten dafür: 200 bis 400 Euro. Und: Diese Kosten können Sie auch mit dem Zuschuss erstatten. In der Praxis spart das viel Zeit und Ärger.

Schritt 4: Reichen Sie den Antrag ein. Bei KfW über das Portal auf kfw.de. Bei Landesprogrammen bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle - das ist meist das Amt für Stadtentwicklung oder das Kreisverwaltungsamt. Die Unterlagen: Antragsformular, Kostenvoranschlag, Grundriss, ZAB-Bescheinigung, Personalausweis, ggf. Schwerbehindertenausweis oder Pflegegradnachweis.

Warten: 4 bis 8 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen bis zu 12 Wochen. Die Stiftung Warentest hat geprüft: KfW bearbeitet Anträge „sehr gut“, aber langsam. Wenn Sie nach 8 Wochen nichts hören, rufen Sie an. Nicht nur einmal. Bleiben Sie dran.

Architektonischer Grundriss mit markierten barrierefreien Umbaumaßnahmen wie Rampe und Aufzug.

Was schiefgeht - und wie Sie es vermeiden

Die meisten Anträge werden nicht abgelehnt, weil die Maßnahme nicht förderfähig ist. Sie werden abgelehnt, weil die Unterlagen nicht stimmen. Hier die Top-3-Fehler:

  1. Keine Originalrechnungen: Nur Kopien zählen nicht. Sie brauchen die Originalrechnungen mit Unterschrift und Stempel des Handwerkers. 68 % der Ablehnungen kommen daher. Bewahren Sie alles auf - bis die Förderung überwiesen ist.
  2. Nicht DIN-konform: Ein Bodenbelag, der rutschig ist, oder ein Haltegriff, der nicht richtig montiert ist - das reicht nicht. Die DIN 18040-2 ist nicht nur eine Empfehlung, sie ist Voraussetzung. Ein ZAB prüft das vorher - machen Sie das.
  3. Bagatellgrenze unterschritten: In Hessen und anderen Bundesländern gibt es eine Bagatellgrenze von 1.500 Euro. Alles darunter wird nicht gefördert. Wenn Sie nur eine neue Tür einbauen, die 1.200 Euro kostet - kein Zuschuss. Kombinieren Sie Maßnahmen.

Ein weiterer Punkt: Sie dürfen KfW und Landesprogramm nicht einfach kombinieren. In einigen Bundesländern ist das möglich - aber nur, wenn die Summe nicht über die Höchstgrenze kommt. In Hessen etwa: KfW-Zuschuss 6.250 Euro + hessischer Zuschuss 15.000 Euro = 21.250 Euro. Das ist nicht erlaubt. Sie müssen sich entscheiden: entweder KfW oder Land. Einige Kommunen erlauben eine Aufstockung, aber nur, wenn die KfW-Förderung nicht genutzt wird. Fragt man besser vorher nach.

Was noch geht - Riester-Rente und mehr

Wenn Sie eine Riester-Rente haben, können Sie zusätzlich Geld für den Umbau abheben. Mindestens 6.000 Euro dürfen Sie in den ersten drei Jahren nach dem Umbau aus Ihrer Riester-Förderung entnehmen - ohne Strafe. Das ist eine versteckte Förderung, die viele nicht kennen. Voraussetzung: Sie wohnen selbst in der Wohnung, die umbaut wird. Und: Sie müssen die Entnahme beim Riester-Anbieter beantragen, nicht beim Staat.

Und: Wenn Sie eine Pflegebedürftigkeit haben (Pflegegrad 2 oder höher), können Sie auch über die Pflegekasse Fördermittel beantragen - etwa für den Einbau einer Notrufanlage. Das ist ein separates Programm, aber oft ergänzend sinnvoll. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.

Älterer Mensch in einem smarten, barrierefreien Zuhause, das automatisch auf seine Bewegungen reagiert.

Wie hoch ist die Nachfrage?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von 2014 bis November 2023 wurden 344.672 Zuschusszusagen für barrierefreie Umbauten erteilt - insgesamt 722 Millionen Euro. Das sind mehr als 388.000 Wohnungen, die barrierefrei gemacht wurden. Die Nachfrage steigt. Im Jahr 2020 wurde nur 9,3 % aller Sanierungen gefördert - 2023 waren es schon 12,8 %. Bis 2030 wird der Bedarf um 40 % steigen, sagt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Förderung bis 2027 jährlich um mindestens 5 % zu erhöhen.

Warum? Weil Deutschland älter wird. 63 % der Antragsteller sind über 65. 28 % sind Menschen mit Behinderung unter 65. Und 9 % sind Angehörige, die für ihre Eltern oder Partner sanieren. Es geht nicht nur um Komfort - es geht um Selbstbestimmung. Wer in der eigenen Wohnung bleiben kann, braucht weniger Pflege, ist gesünder und lebt länger.

Was kommt als Nächstes?

Experten prognostizieren bis 2026 eine Erhöhung der Förderhöhen um 15 bis 20 % - wegen der gestiegenen Baukosten. Aber: Die Behörden sind überlastet. 78 % der Kommunen haben nicht genug Personal, um die Anträge rechtzeitig zu bearbeiten. Wer jetzt anfängt, hat eine bessere Chance, als wer im Jahr 2027 wartet.

Die beste Strategie: Machen Sie sich klar, was Sie brauchen. Holen Sie einen ZAB hinzu. Reichen Sie den Antrag ein, bevor Sie mit dem Bohren anfangen. Bewahren Sie alle Rechnungen auf. Und: Fragen Sie nicht nur einmal. Wenn Sie 8 Wochen warten und nichts hören - rufen Sie an. Schreiben Sie eine E-Mail. Bleiben Sie dran. Das Geld ist da. Sie müssen es nur holen.