Dusch-WC für Mieter: Was Sie als Mieter wissen müssen

Ein Dusch-WC, eine kombinierte Dusche und Toilette in einer Einheit, oft mit ebenerdiger Dusche und integrierter Duschrinne. Auch bekannt als barrierefreie Duschkabine, ist es eine praktische Lösung für ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einfach für alle, die ein modernes, leicht zu reinigendes Badezimmer wollen. Als Mieter fragen Sie sich wahrscheinlich: Darf ich das überhaupt einbauen? Und wer zahlt das?

Dusch-WCs gehören nicht zur Standardausstattung einer Mietwohnung – aber sie können eine Barrierefreiheit, die Anpassung eines Wohnraums, damit Menschen mit Einschränkungen selbstständig leben können erheblich verbessern. Laut DIN 18040-2 ist eine ebenerdige Dusche mit Duschrinne der Mindeststandard für barrierefreies Bauen – und das gilt auch für Mietwohnungen, wenn ein Mieter aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung darauf angewiesen ist. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu finanzieren, wenn sie zur Erhaltung der Wohnnutzung notwendig sind. Das ist kein Luxus, sondern ein Recht.

Doch viele Vermieter ignorieren das. Sie sehen nur die Kosten – und vergessen, dass eine Dusch-WC auch die Mieterbindung erhöht. Wer sich sicher und selbstständig fühlt, bleibt länger. Und: Sie verhindern teure Folgeschäden. Ein stehender Wasserhahn, der nicht mehr richtig schließt, oder ein alter Duschvorhang, der Schimmel fördert – das kostet mehr als eine neue Duschrinne. Die meisten Dusch-WCs für Mietwohnungen werden mit einer einfachen, langlebigen Duschrinne aus Edelstahl oder Kunststoff eingebaut. Sie ist leicht zu reinigen, rutschsicher und braucht keine komplizierte Abdichtung. Die Kosten liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro, inklusive Einbau – oft weniger als eine neue Badewanne.

Was Sie als Mieter tun können: Dokumentieren Sie Ihre Bedürfnisse. Ein Arztzeugnis, ein Gutachten vom Bausachverständigen oder eine Stellungnahme der Pflegekasse reichen oft aus, um den Vermieter zu überzeugen. Schreiben Sie formell, nennen Sie die DIN-Norm, und fragen Sie nach einem Termin für eine Besichtigung. Wenn der Vermieter ablehnt, können Sie sich an den Mieterverein oder den Mietrechtsschutz wenden. Viele Fälle enden vor Gericht – und die Gerichte entscheiden meistens zugunsten des Mieters, wenn die Sanierung medizinisch oder sicherheitstechnisch notwendig ist.

Es gibt auch Fälle, in denen Sie die Dusch-WC selbst einbauen dürfen – aber nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Dann können Sie später die Kosten über die Mietminderung oder eine Mieterhöhung geltend machen. Aber Vorsicht: Ein falsch installierter Abfluss oder eine undichte Duschrinne kann den ganzen Boden beschädigen. Deshalb ist es immer besser, wenn der Vermieter den Handwerker beauftragt. So haben Sie auch Anspruch auf Gewährleistung und Haftung.

Die Post-Sammlung unten zeigt, wie andere Mieter und Eigentümer ähnliche Sanierungen angegangen sind – von der Duschrinnen-Auswahl bis zur rechtlichen Absicherung. Sie finden konkrete Tipps, wie Sie die richtige Lösung finden, wie Sie mit Ihrem Vermieter sprechen und warum viele Badezimmer-Sanierungen scheitern – nicht an den Kosten, sondern an der falschen Kommunikation.

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