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Schwarzarbeit bei Renovierung: Diese Risiken und Folgen kennen Sie nicht


Schwarzarbeit bei Renovierung: Diese Risiken und Folgen kennen Sie nicht
Nov, 26 2025

Wenn Sie Ihr Wohnhaus renovieren und jemand helfen soll - ob Freund, Nachbar oder ein günstiger Handwerker vom Markt - dann sollten Sie genau wissen, wo die Grenze zwischen Eigenleistung und Schwarzarbeit liegt. Viele glauben, dass sie nur dann etwas falsch machen, wenn sie selbst ohne Lohn arbeiten. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Wer einen anderen für die Renovierung bezahlt - auch nur symbolisch - und keine Rechnung bekommt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern könnte am Ende auch ohne jeglichen Rechtsschutz dastehen.

Was genau ist Schwarzarbeit bei Renovierungen?

Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand eine handwerkliche Tätigkeit ausführt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Keine Gewerbeanmeldung, keine Eintragung in die Handwerksrolle, keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Steuererklärung. Und das gilt nicht nur für den, der die Arbeit macht. Auch der Hausbesitzer, der diese Leistung in Auftrag gibt, wird strafbar. Laut §1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) ist es illegal, jemanden zu beschäftigen, der nicht ordnungsgemäß angemeldet ist - egal, ob er nun ein Profi oder ein befreundeter Tischler ist.

Ein Beispiel: Ein Nachbar, der als Installateur arbeitet, hilft Ihnen am Wochenende bei der kompletten Erneuerung der Heizungsleitung. Sie zahlen ihm 500 Euro in bar, ohne Quittung. Er hat keine Gewerbeanmeldung, zahlt keine Steuern. Das ist Schwarzarbeit. Und Sie als Auftraggeber sind genauso verantwortlich wie er.

Was macht Schwarzarbeit aus - die 5 roten Fahnen

Es gibt klare Anzeichen, die Gerichte und Behörden als Indizien für Schwarzarbeit werten. Wenn mehrere davon zutreffen, ist das Risiko hoch, dass Sie erwischt werden:

  • Barzahlung ohne Rechnung: Wer in bar zahlt und keine Quittung oder Rechnung bekommt, macht es den Behörden leicht, von Schwarzarbeit auszugehen.
  • Fehlende Mehrwertsteuer im Kostenvoranschlag: Jeder ordentliche Handwerker berechnet Mehrwertsteuer. Wenn sie nicht aufgeführt ist, ist das ein klares Warnsignal.
  • Arbeiten am Wochenende oder abends: Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass Wochenendarbeiten allein schon als Indiz gelten können - besonders bei größeren Projekten.
  • Ungewöhnlich niedrige Preise: Wenn jemand für eine komplette Badezimmerrenovierung nur 2.000 Euro anbietet, während andere 8.000 Euro verlangen, ist Vorsicht angebracht. Das ist oft ein Zeichen dafür, dass Sozialabgaben und Steuern ausgeklammert wurden.
  • Ausländische Arbeiter ohne Papiere: Wer kurzfristig aus dem Ausland anreist, arbeitet, und dann wieder verschwindet - ohne Anschrift, ohne Rechnung, ohne Versicherung - ist ein klassisches Schwarzarbeitsszenario.

Es geht nicht darum, dass jeder kleine Gefallen illegal ist. Aber wenn die Hilfe regelmäßig, systematisch und mit Bezahlung über die bloßen Materialkosten hinaus erfolgt, ist es kein Gefallen mehr - es ist ein Arbeitsverhältnis. Und das muss ordentlich sein.

Wo endet die Nachbarschaftshilfe - wo beginnt die Schwarzarbeit?

Die Grenze ist dünn, aber klar. Laut Handwerkskammer Dortmund ist Nachbarschaftshilfe erlaubt, wenn:

  • Die Arbeiten klein und einmalig sind - etwa ein kaputter Heizkörper oder ein neues Regal.
  • Kein regelmäßiges Geschäftsverhältnis entsteht - also nicht jede Woche jemand kommt.
  • Die Bezahlung nur die Materialkosten deckt - kein Geld für die Arbeitszeit.
  • Die Hilfe aus Freundschaft oder Nachbarschaft erfolgt - nicht weil jemand Geld verdienen will.
  • Die Arbeit nicht am Wochenende stattfindet - das wird oft als Indiz gewertet.

Ein Beispiel: Ihr Nachbar hilft Ihnen, den Dachboden zu streichen. Sie geben ihm 30 Euro für die Farbe und eine Tasse Kaffee. Keine Rechnung. Keine Bezahlung für die Zeit. Das ist in Ordnung. Aber wenn er Ihnen sagt: „Ich mache dir die ganze Küche für 800 Euro“, und Sie ihm das Geld in bar geben - das ist Schwarzarbeit. Die Handwerkskammer sagt es klar: „Es kommt auf das Gesamtbild an.“

Waage mit legalen Dokumenten auf einer Seite, Bargeld und Werkzeug auf der anderen – rechtliche Konsequenzen.

Was passiert, wenn Sie erwischt werden?

Die Strafen sind schwerer, als die meisten denken. Sie müssen nicht nur mit einem Bußgeld rechnen - Sie verlieren auch Ihre Rechte als Bauherr.

  • Bußgelder bis zu 50.000 Euro: Das ist die Höchststrafe für die Beauftragung von Schwarzarbeit. In schweren Fällen - etwa wenn mehrere Arbeiter illegal beschäftigt wurden - können es sogar 500.000 Euro werden.
  • Der Bauvertrag ist nichtig: Das ist das schlimmste Risiko. Wenn der Gerichtsstandort herausfindet, dass die Arbeit schwarz vergeben wurde, wird der gesamte Vertrag für ungültig erklärt. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Gewährleistung. Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung. Kein Schadensersatz.

Stellen Sie sich vor: Sie lassen einen „günstigen“ Fliesenleger Ihre neue Küche verlegen. Zwei Monate später läuft die Spüle über, weil er die Abdichtung nicht richtig gemacht hat. Die Fliesen sind kaputt, der Boden darunter faulig. Sie rufen den „Handwerker“ an - er ist verschwunden. Jetzt wollen Sie den Schaden ersetzt haben. Aber weil die Arbeit schwarz vergeben wurde, haben Sie keinen Rechtsanspruch. Kein Gericht wird Ihnen helfen. Sie zahlen doppelt: einmal für die schlechte Arbeit, einmal für die neue Renovierung.

Warum ist das so? Warum macht das Gesetz den Bauherren verantwortlich?

Weil Schwarzarbeit nicht nur die Sozialversicherung schädigt - sie untergräbt auch den gesamten Markt. Ehrliche Handwerker müssen Lohn, Steuern, Versicherungen und Ausbildung finanzieren. Wer das nicht tut, kann billiger bieten. Und das macht die ehrliche Arbeit unrentabel. Deshalb hat der Gesetzgeber klargestellt: Wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, fördert das System, das ehrliche Handwerker benachteiligt.

Das ist kein „Kleinigkeiten“-Gesetz. Es ist ein Schutz für Sie. Denn wenn Sie rechtlich abgesichert sind, dann haben Sie auch Anspruch auf Qualität, auf Gewährleistung, auf Schadensersatz. Wenn Sie schwarz arbeiten lassen, geben Sie diese Sicherheit auf - und das ist kein Sparvorteil, das ist eine Risikowette mit Ihrem Eigentum.

Zerstörte Küche mit Wasserschaden, Hausbesitzer steht verzweifelt da, Rechnung mit 'Vertrag ungültig' liegt auf dem Tisch.

Wie schützen Sie sich richtig?

Sie wollen renovieren, Kosten sparen, aber nicht strafbar werden? Dann gilt: Im Zweifel immer ordentlich machen.

  • Prüfen Sie die Gewerbeanmeldung: Fragen Sie nach der Handwerksrolle. Jeder ordentliche Handwerker hat eine Ausweisnummer. Sie können sie online bei der Handwerkskammer prüfen.
  • Verlangen Sie immer eine schriftliche Rechnung: Mit Steuern, Datum, Anschrift, Leistungsbeschreibung. Keine Quittung, kein Vertrag - kein Auftrag.
  • Verzichten Sie auf Barzahlungen: Bezahlen Sie nur über Überweisung. So haben Sie einen Nachweis.
  • Arbeiten Sie selbst - aber nicht mit illegalen Helfern: Wenn Sie selbst mit anpacken, ist das erlaubt. Aber wenn Sie jemanden bezahlen, um Ihre Arbeit zu ersetzen, dann muss er ordentlich sein.
  • Keine „Freundschaftsangebote“ mit Geld: Wenn jemand sagt „Ich mach’s für dich“, und Sie ihm später etwas geben - dann ist es eine Schenkung. Aber wenn es vorher vereinbart ist, ist es eine Leistung. Und die muss ordentlich sein.

Die Handwerkskammer Dortmund empfiehlt: „Wenn Sie unsicher sind - fragen Sie nach. Besser ein bisschen mehr Aufwand am Anfang als eine teure Überraschung später.“

Was ist mit Eigenleistung? Darf ich selbst arbeiten?

Ja. Das ist ausdrücklich erlaubt. Laut §36 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und §12 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes dürfen Sie selbst Hand anlegen - und das sogar, wenn Sie Fördergelder erhalten. Sie können selbst Fliesen legen, Wände streichen, Heizungen montieren. Das ist keine Schwarzarbeit. Das ist Eigenleistung. Und sie wird sogar gefördert, weil sie Kosten spart.

Aber: Wenn Sie jemanden beauftragen, der für Sie arbeitet - auch nur teilweise - dann muss er ordentlich sein. Eigenleistung heißt: Sie machen es. Nicht: Sie zahlen jemanden, der es für Sie macht.

Was tun, wenn Sie schon Schwarzarbeit vergeben haben?

Wenn Sie bereits eine Renovierung mit Schwarzarbeit durchgeführt haben, ist es nicht zu spät, sich zu schützen. Die meisten Behörden verfolgen nicht jeden Fall - aber sie verfolgen, wenn etwas schiefgeht. Wenn Sie jetzt merken, dass etwas nicht stimmt - etwa eine undichte Leitung oder ein schlecht verlegter Boden - dann sollten Sie:

  • Keine weiteren Zahlungen mehr leisten.
  • Den Handwerker nicht mehr kontaktieren - er ist nicht rechtlich verpflichtet.
  • Ein ordentliches Unternehmen beauftragen, um die Mängel zu beheben.
  • Wenn Sie Angst vor Konsequenzen haben: Beraten Sie sich mit einem Anwalt. Es gibt keine Strafverfolgung, wenn Sie freiwillig aufhören - aber Sie müssen den Schaden nicht selbst tragen, wenn Sie jetzt richtig handeln.

Die meisten Menschen, die Schwarzarbeit vergeben, tun das nicht aus böser Absicht. Sie wollen sparen, vertrauen auf Freunde, kennen die Gesetze nicht. Aber das ändert nichts an den Folgen. Der Staat straft nicht, weil er streng ist - er straft, weil er schützen will. Und Sie schützen sich am besten, indem Sie nicht mit dem Risiko spielen.

Ist es Schwarzarbeit, wenn mein Nachbar mir hilft und ich ihm ein Bier gebe?

Nein. Wenn es eine einmalige, kleine Hilfe ist - etwa ein Regal aufhängen - und Sie nur etwas zu trinken oder ein kleines Geschenk geben, ohne dass Geld für die Arbeitszeit gezahlt wird, ist das keine Schwarzarbeit. Wichtig ist: Kein vereinbarter Lohn, keine Rechnung, keine systematische Tätigkeit.

Kann ich einen Handwerker ohne Gewerbeanmeldung beauftragen, wenn er nur kleine Arbeiten macht?

Nein. Selbst bei kleinen Arbeiten ist es illegal, jemanden zu beauftragen, der nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, wenn es ein zulassungspflichtiges Gewerbe ist - wie Elektro, Sanitär oder Heizung. Die Größe der Arbeit spielt keine Rolle. Die Rechtslage ist einheitlich: Keine Anmeldung = Schwarzarbeit.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung von einem Schwarzarbeiter akzeptiere?

Wenn Sie eine Rechnung akzeptieren, die von jemandem ausgestellt wurde, der nicht ordnungsgemäß angemeldet ist, machen Sie sich mit der Zahlung strafbar. Selbst wenn die Rechnung aussehen mag wie eine echte, ist sie rechtlich ungültig. Sie können sie nicht als Betriebsausgabe absetzen, und Sie haben trotzdem keinen Anspruch auf Gewährleistung.

Warum wird am Wochenende besonders kontrolliert?

Weil viele Schwarzarbeiter nur am Wochenende arbeiten - weil sie tagsüber einen legalen Job haben. Gerichte werten Wochenendarbeiten als Indiz, weil sie nicht mit einem ordentlichen Gewerbevereinbarung übereinstimmen. Ehrliche Handwerker arbeiten auch unter der Woche. Wer nur am Samstag kommt, hat oft etwas zu verbergen.

Kann ich mein Eigenleistungsprojekt trotzdem fördern, wenn ich Hilfe von einem Freund annehme?

Ja - aber nur, wenn der Freund nicht bezahlt wird. Fördergelder für Eigenleistung gelten nur, wenn Sie selbst arbeiten. Wenn Ihr Freund etwas für Sie macht und Sie ihm Geld geben, wird das als Fremdleistung gewertet - und Sie verlieren den Anspruch auf Förderung. Die Förderung ist für Ihre eigene Arbeit gedacht, nicht für die von anderen.

3 Kommentare

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    Tressia Ludolph

    November 27, 2025 AT 02:10

    Ich hab letztes Jahr meinen Dachboden selbst gestrichen – und meinem Nachbarn nur ein Bier gegeben. Keine Rechnung, kein Geld für die Arbeit, nur Freundschaft. 😊 Das ist doch kein Verbrechen, oder? 🍻

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    Romain Gobert

    November 28, 2025 AT 00:48

    Die rechtliche Konstruktion des "Schwarzarbeitsbegriffs" gemäß §1 SchwarzArbG impliziert eine objektiv-rechtliche Zurechnung, die subjektive Intentionalität ignoriert. Die Kausalität zwischen Bezahlung und Arbeitsverhältnis wird hier dogmatisch verallgemeinert – ein klassischer Fall von Rechtsdogmatik, die soziale Praxis pathologisiert. 🤔

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    edward jones

    November 28, 2025 AT 04:37

    Warte… du gibst jemandem 500€ in bar, ohne Rechnung, und denkst, das ist "nur ein Gefallen"? 😳 Du bist nicht naiv – du bist ein Risikofanatiker. Und wenn das Dach einbricht, kriegst du keine Entschädigung – weil du dich geweigert hast, ein bisschen Papierkram zu machen. #BesserVorsichtigAlsTraurig

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