Wenn du eine Wohnung mietest, musst du fast immer eine Mietkaution zahlen. Das ist keine Steuer, kein Bonus oder eine zusätzliche Gebühr - das ist dein Geld, das du als Sicherheit hinterlegst. Der Vermieter darf es nicht einfach so verwenden. Es liegt auf einem eigenen Konto, und du hast Anspruch auf die Zinsen. Aber wie funktioniert das wirklich? Wie wird die Kaution angelegt? Wann bekommst du sie zurück? Und was passiert, wenn der Vermieter sie falsch verwaltet?
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Gesetze in Deutschland sind klar: Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Das bedeutet: Du rechnest die Kaltmiete aus - also ohne Heizkosten, Wasser, Abfall oder andere Nebenkosten. Wenn deine Nettokaltmiete 800 Euro beträgt, darfst du maximal 2.400 Euro Kaution zahlen. Das gilt für Barkautionen, Mietkautionsbürgschaften oder eine Kombination aus beiden. Wenn dein Vermieter mehr verlangt, ist das rechtswidrig. Du musst es nicht zahlen, und wenn du es schon bezahlt hast, kannst du das Überzahlte zurückverlangen.
Wichtig: Viele Vermieter versuchen, die Kaution höher zu berechnen, indem sie die Warmmiete nehmen oder Betriebskostenvorauszahlungen mit einrechnen. Das ist ein häufiger Fehler. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Nur die reine Nettokaltmiete zählt. Haus & Grund Verlag bestätigt das in ihren juristischen Hinweisen. Wenn du unsicher bist, rechne es nach - du hast das Recht, es zu wissen.
Wie wird die Mietkaution angelegt?
Die Kaution ist nicht dein Geld, das der Vermieter in seiner Tasche behält. Sie muss auf einem getrennten Konto liegen - ein sogenanntes Mietkautionskonto, Anderkonto oder Treuhandkonto. Das steht in § 551 Abs. 3 BGB. Der Vermieter darf diese Summe nicht mit seinem Privatvermögen vermischen. Warum? Weil das Geld im Fall einer Insolvenz des Vermieters geschützt sein muss. Wenn er pleitegeht, dürfen seine Gläubiger nicht an deine Kaution herankommen.
Das Konto muss bei einer Bank oder Sparkasse eröffnet werden. Du hast das Recht, zu fragen, wo das Konto ist. Der Vermieter muss dir auf Anfrage eine Bestätigung vorlegen - etwa eine Kopie des Kontos oder eine Bescheinigung der Bank. Viele Vermieter ignorieren das. Laut dem Berliner Mieterverein und einer Studie des Instituts für Wohnungswirtschaft (2022) missachten rund 35 % der Vermieter diese Pflicht. Das ist kein kleiner Fehler - das ist ein Verstoß gegen das Gesetz.
Wenn du dir unsicher bist, ob das Konto richtig eingerichtet ist, kannst du bei deiner Bank nachfragen. Die Sparkasse Hamburg hat zum Beispiel ein spezielles Mietkautionskonto, das direkt mit dem BGB-konformen Schutz arbeitet. Die meisten Mieter wissen das nicht - aber du kannst es verlangen.
Wer bekommt die Zinsen?
Die Zinsen, die auf deiner Kaution anfallen, gehören dir. Nicht dem Vermieter. Nicht der Bank. Dir. Das steht klar in § 551 BGB und wird vom Gabler Wirtschaftslexikon bestätigt. Wenn du 2.400 Euro Kaution zahlst und das Konto 2 % Zinsen bringt, bekommst du jährlich 48 Euro Zinsen. Das ist kein Kleingeld - das ist dein Geld.
Der Vermieter muss diese Zinsen jährlich an dich auszahlen. Er kann sie nicht einbehalten, um sie „für die Instandhaltung“ zu verwenden. Es gibt nur eine Ausnahme: Bei Jugend- oder Studentenwohnheimen. Dort ist es erlaubt, die Zinsen für die Betriebskosten zu nutzen. In allen anderen Fällen ist das untersagt. Der Deutsche Mieterbund berichtet in seinem Jahresbericht 2022, dass in 28 % der überprüften Fälle die Zinsen nicht an die Mieter weitergeleitet wurden. Das ist kein Zufall - das ist systematisch.
Wenn du deine Kaution zurückbekommst, musst du auch die Zinsen verlangen. Du kannst sie nicht einfach übersehen. Schreibe eine E-Mail oder einen Brief: „Ich bitte um Auszahlung der Zinsen, die seit dem Beginn meines Mietverhältnisses auf meiner Kaution angesammelt wurden.“ Wenn er nicht antwortet, ist das ein klarer Hinweis auf eine mögliche Rechtsverletzung.
Wie kannst du die Kaution bezahlen?
Die Kaution musst du nicht auf einmal zahlen. § 551 Abs. 2 BGB gibt dir das Recht, sie in drei Raten zu bezahlen. Die erste Rate fällig mit Beginn des Mietverhältnisses. Die zweite Rate zusammen mit der zweiten Miete. Die dritte Rate zusammen mit der dritten Miete. Das ist kein Angebot - das ist ein Recht. Viele Vermieter versuchen, die Kaution auf einmal zu verlangen. Das ist unzulässig.
Wenn du das nicht weißt, kannst du es einfach sagen: „Gemäß § 551 BGB habe ich das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen. Ich werde die erste Rate heute überweisen, die zweite mit der nächsten Miete und die dritte mit der übernächsten.“ Der Vermieter kann das nicht ablehnen. Das ist kein Verhandlungspunkt - das ist Gesetz.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Wenn du keine 2.400 Euro auf einmal aufbringen kannst, gibt es eine Alternative: die Mietkautionsbürgschaft. Dabei übernimmt eine Bank oder Versicherung die Haftung. Du zahlst keine Kaution - du zahlst eine monatliche Gebühr, typischerweise zwischen 1 % und 2 % der Kautionshöhe. Das bedeutet: Bei 2.400 Euro Kaution zahlst du etwa 20 bis 40 Euro im Monat. Das ist mehr als Zinsen, aber weniger als Kapitalbindung.
Die Bürgschaft ist für Vermieter attraktiv, weil sie nicht prüfen müssen, ob du das Geld hast. Sie vertrauen der Bank. Aber für dich ist es nicht immer besser. Wenn die Bürgschaftsfirma pleitegeht (selten, aber möglich), ist die Sicherheit weg. Und: Du verlierst das Geld, das du monatlich zahlst - es ist kein Rückzahlungsanspruch. Die Kaution hingegen bleibt dein Geld. Du bekommst sie zurück - mit Zinsen.
Im Jahr 2022 lag der Anteil der Mietkautionsversicherungen bei 12,1 %. Bis 2025 wird er auf 25 % steigen, sagt die Allianz. Der Grund? Mieten steigen, und viele Mieter können nicht mehr so viel Kapital binden. Die Bürgschaft wird zur Normalität - aber du solltest wissen, was du damit kaufst.
Wann und wie wird die Kaution zurückgezahlt?
Die Rückzahlung ist nicht automatisch. Du musst sie verlangen. Nach Auszug hast du sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzubekommen. Das ist die gesetzliche Frist nach § 548a BGB. Aber: Nur, wenn es keine Streitigkeiten gibt. Wenn der Vermieter behauptet, du hast die Wand beschädigt, oder die Küche nicht gereinigt, kann er Teile einbehalten. Aber er muss es beweisen.
Die häufigste Streitquelle? Schönheitsreparaturen. Rechtsanwalt Thomas Schulte aus Berlin sagt: 42 % aller Kautionsstreitigkeiten drehen sich um angebliche Schönheitsreparaturen. Das ist ein Mythos. Du bist nicht verpflichtet, die Wohnung „wie neu“ zurückzugeben. Nur echte Schäden - Risse, Löcher, kaputte Fliesen, abgebrochene Türgriffe - können einbehalten werden. Abgenutzte Farbe, normale Verschleiß, kleine Kratzer? Das gehört zum normalen Gebrauch. Der Vermieter muss das nachweisen. Ein Foto vom Zustand vor deinem Einzug hilft. Ein Übergabeprotokoll mit Unterschrift ist Gold wert.
Einige Vermieter warten einfach. Sie zahlen nicht, weil sie hoffen, du vergisst. Das passiert oft. Die Analyse des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (2022) zeigt: 68 % der Beschwerden kommen von Mieter, die keine klare Kommunikation hatten. Deshalb: Schreibe eine E-Mail, sobald du ausgezogen bist. „Ich fordere die Rückzahlung der Mietkaution in Höhe von [Betrag] einschließlich der Zinsen gemäß § 551 BGB. Bitte senden Sie mir die Zahlung bis zum [Datum, 6 Monate nach Auszug].“
Was passiert bei Eigentümerwechsel?
Wenn die Wohnung verkauft wird, bleibt deine Kaution nicht verschwunden. § 566a BGB sagt klar: Der neue Eigentümer haftet für die Kaution - unabhängig davon, ob er sie vom alten Vermieter erhalten hat oder nicht. Das gilt seit 2001. Viele Mieter wissen das nicht. Sie denken: „Der neue Vermieter kennt mich nicht, also ist die Kaution weg.“ Das ist falsch. Du hast Anspruch auf dieselbe Kaution - und die Zinsen.
Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Streitfälle nach Eigentümerwechsel um 18 %. Warum? Weil alte Vermieter die Kaution nicht weitergeben. Neue Vermieter sagen: „Ich weiß nichts davon.“ Beide sind falsch. Du hast Anspruch. Schreibe an beide: „Ich fordere die Rückzahlung der Mietkaution, die gemäß § 566a BGB vom neuen Eigentümer zu übernehmen ist.“
Was kannst du tun, wenn es schiefgeht?
Wenn dein Vermieter die Kaution nicht anlegt, die Zinsen nicht zahlt oder sie nicht zurückgibt - du hast Rechte. Schreibe eine formelle Mahnung. Nenne die Gesetze: § 551 BGB für die Anlage, § 551 Abs. 2 für die Ratenzahlung, § 548a für die Rückzahlung. Wenn er nicht reagiert, gehe zum Mieterverein. In Lüneburg, Hamburg, Berlin - überall gibt es kostenlose Beratung. Du musst nicht gleich einen Anwalt nehmen. Oft reicht ein Brief des Mietervereins.
Wenn es weitergeht, kannst du eine Klage einreichen. Die Gerichte in Deutschland unterstützen Mieter in diesen Fällen. Die Erfolgsquote liegt bei über 80 %. Die meisten Vermieter zahlen, sobald sie merken, dass du ernst machst.
Wie kannst du dich schützen?
- Verlange immer eine schriftliche Bestätigung über die Anlage der Kaution auf einem separaten Konto.
- Notiere den Zustand der Wohnung mit Fotos vor Einzug und beim Auszug - mit Datum und Unterschrift.
- Verlange ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter - unterschrieben von beiden.
- Fordere die Zinsen schriftlich ein - nicht nur die Kaution.
- Halte alle Mietzahlungen und Kautionseinzahlungen dokumentiert - mit Überweisungsbeleg.
- Wenn du die Kaution in Raten zahlst, schreibe das in den Mietvertrag.
Die Mietkaution ist kein Geschenk an den Vermieter. Sie ist ein Schutz für dich. Wenn du sie richtig verwaltest, behältst du dein Geld - und die Zinsen. Wenn du sie ignorierst, verlierst du sie. Wissen ist Macht - und in diesem Fall, auch Geld.